Diensteanbieter, der Verbindungen zwischen Teilnehmernetzen bereitstellt und für den Kunden
die Abwicklung aller Nah-, Fern- und Auslandsgespräche übernehmen kann. Der VNB muss
nicht notwendigerweise auch ein Teilnehmernetzbetreiber TNB sein. Zu dieser Kategorie gehören
sowohl Anbieter, die auf Basis einiger weniger Vermittlungsstellen (= virtuelle Carrier) arbeiten,
als auch die sogenannten Infrastruktur-Veredeler, das heißt Anbieter von komplexen TK-Diensten
mit hoher Wertschöpfung, die ebenfalls ohne eigene Übertragungswege, aber mit einem eigenen
Vermittlungsnetz agieren. VNB fielen früher in die Lizenzklasse 3 bundesweit oder regional.