Die Digitalisierung der Telefonnetze sowie der zunehmende Einsatz von VoIP ermöglichen
neue computerbasierte Telefondienste, die jedoch auch immer häufiger missbräuchlich genutzt
werden. Bei einem Ping-Anruf beispielsweise wird ein Anruf zu einem Telefonanschluss generiert
und die Verbindung nach einmaligem Klingeln wieder unterbrochen. Bei dem Angerufenen
verbleibt im Display die Meldung „Anruf in Abwesenheit“ und die Anzeige einer hochpreisigen
Mehrwertdiensterufnummer (0190) oder einer 0137er Rufnummer, die der Angerufene zurückrufen
soll. Neben Ping-Anrufen gibt es Telefon-Spamming in Form von „Gewinnversprechen“, bei denen
in einer Bandansage zu hören ist, dass der Angerufene einen höheren Geldbetrag garantiert gewonnen
habe, der durch einen Teuer-Anruf abgerufen werden könne. Die Bundesnetzagentur bekämpft
das Rufnummern-Spamming durch Abschaltung von beworbenen Rufnummern und zusätzlich ein
Rechnungslegungs- und Inkassoverbot. Diese Verbote schützen den Verbraucher, der einen Rückruf
auf eine durch Spam beworbene Rufnummer getätigt hat, und bewahren ihn davor, die Entgelte hierfür
bezahlen zu müssen. Zudem erhalten auch die Spammer keine Auszahlungen. Auf den Internetseiten
der Bundesnetzagentur finden Verbraucher ein Beschwerdeformblatt, mit dem man der Behörde das
Vorgehen gegen Spam erleichtert. Weitere Kontaktdaten der BNetzA: Telefax: 06321 934-111; Mail:
rufnummernspam@bnetza.de