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NZV – Netzzugangsverordnung

Die NZV regelt den Netzzugang für Wettbewerber und schließt alle Teile des TK-Netzes ein,
also auch die sog. Letzte Meile zum Endkunden. Dabei geht es sowohl um die Bereitstellung von
Telekommunikationsnetzen als auch um die erforderlichen Einrichtungen und Räume. Zudem ist jeder
Betreiber verpflichtet, anderen Betreibern auf Nachfrage ein Angebot auf Zusammenschaltung zu
machen.

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