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Interconnection

dt.: Netzzusammenschaltung. Kopplung von zwei oder mehreren Betreibernetzen auf der höchsten
Netzwerkebene. Dabei erfolgt die Verbindung der Vermittlungsanlagen mit Hilfe des Signalsystems
7 (SS7). Nach dem Telekommunikationsgesetz (TKG) muss die Deutsche Telekom ihr Netz den
Wettbewerbern zur Mitnutzung öffnen. Für die Netzzusammenschaltung müssen die Telekom-
Konkurrenten allerdings Durchleitungsgebühren (Interconnection-Gebühren) an den Exmonopolisten
abführen. Die Höhe der Gebühren wird von der Bundesnetzagentur festgelegt. Aktueller Streitfall ist
das für Triple Play-Dienste vorgesehene VDSL-Netz der Telekom, bei dessen Ausbau die DTAG von
der Regulierung befreit werden möchte und sich darauf beruft, dass es sich hierbei um einen „neuen
Markt“ handelt. Die Wettbewerber und auch die EU-Kommission bezweifeln dies jedoch.

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