engl.: „ Line Sharing“ . Gemeint ist der Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung. Um den Wettbewerb
auch im Ortsnetz zu gewährleisten, haben die alternativen TK-Anbieter nach dem Willen des
Regulierers ein Recht auf Entbündelten Zugang zu den Teilnehmeranschlussleitungen der Deutsche
Telekom. Die Verbindung wird dabei nicht wie bei Preselection und Call-by-Call geroutet, sondern
der Anschluss des Kunden physikalisch, z. B. über zwei noch ungenutzte Kupferdrähte am bereits
vorhandenen Telefonanschluss, direkt an das Netz des alternativen Carriers angebunden. Dazu
gibt es aber auch noch 18 andere Möglichkeiten (Miete, Neuschaltung mit und ohne Montage,
Übernahme mit und ohne Montage etc.). Der Vertrag eines Anbieters über den Entbündelten Zugang
mit der Telekom ist demnach die klare Absichtserklärung eines Unternehmens, einen eigenen
Ortsnetzanschluss am Ort zu betreiben. Die alternativen Anbieter zahlen der Telekom dafür je
Anschluss ein vom Regulierer festgelegtes Entgelt.