Im Februar 2003 wurde vom Europäischen Rat der Beschluss zur eAccessibility (2003/C 39/
03(PDF)) gefasst. Dieser Beschluss ist zwar nicht rechtverbindlich, dennoch verpflichten sich
die Mitgliedstaaten im Sinne dieser Entschließung zu handeln. Durch eAccessibility soll die
Informationstechnik für ein möglichst breites Publikum zugänglich gemacht werden. Besonders
ältere Menschen, Menschen mit Behinderungen und Menschen die nicht mit dem rapiden
technologischen Fortschritt mithalten können sollen so leichteren Zugang zu Informationen unserer
heutigen Wissensgesellschaft erhalten. Aber es geht nicht nur um Menschen mit Behinderungen.
Das barrierefreie Webdesign ist auch für Webanbieter vorteilhaft, nämlich dann wenn Kunden mit
dem Web nicht so vertraut sind, mit modernen kleinen Endgeräten Websites betrachten oder z.B.
eine Leseschwäche haben. Außerdem führt ein standardkonformes Webdesign auch zu deutlichen
Kostenreduzierungen in der Pflege und Unterhaltung von Websites.