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Bitstream Access

Bitstrom als entbündelter Breitbandzugang ist eine Vorleistung, welche die Deutsche Telekom AG
nachfragenden Netzbetreibern auf entsprechende Anordnung der RegTP zur Verfügung stellen
muss. In der Sache handelt es sich hierbei um einen Breitbandzugang zum Endkunden. Bitstrom-
Zugang ist synonym zu verstehen mit der Gesetzesformulierung „entbündelter Breitbandzugang“
oder der englischen Terminologie „Bitstream Access“. Technisch ist dieser Zugang im Bereich
der „letzten Meile“ bisher meistens auf Basis von DSL-Technologie realisiert. Nicht ausgeschlossen
sind auch Bitstromzugänge über andere Breitbandzugangstechnologien wie Kabel. Das neue
Telekommunikationsgesetz (TKG) eröffnet in § 21 Abs. 2 Nr. 1 der Regulierungsbehörde die
Möglichkeit, der DTAG als marktbeherrschendem Unternehmen eine Verpflichtung zur Gewährung
von entbündeltem Breitbandzugang aufzuerlegen. In der praktischen Umsetzung wird diskutiert,
ob der entbündelte Breitbandzugang im Rahmen dieser Verpflichtung mit einer ATM- und / oder
einer IP-Schnittstelle ausgestaltet sein muss. Welche jeweilige Variante des Bitstromzugangs
befürwortet wird, wird von den nachfragenden Unternehmen vor dem Hintergrund ihres jeweiligen
Geschäftsmodells und der vorhandenen eigenen Infrastruktur (Ausbaugrad des eigenen Netzes)
naturgemäß unterschiedlich beurteilt.

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